Eine Betreuung wird für solche Menschen eingerichtet, die
aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen, seelischen oder
schweren körperlichen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise
nicht selbst regeln können.
Der zu Betreuende kann eine Person seiner Wahl als
Betreuer vorschlagen. Dabei spielen oft verwandtschaftliche,
freundschaftliche oder andere Bindungen eine Rolle. Von den
Betreuungsbehörden werden besonders Menschen gesucht, die bereit sind, eine
Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen. Eine ehrenamtliche Betreuung wird mit
einer Aufwandspauschale von 323,-EUR pro Fall und pro Jahr von der
Staatskasse oder von dem vermögenden Betreuten vergütet.
Vom Betreuungsgericht vorgegebene Aufgabenbereiche können sein:
Vermögenssorge
Wohnungsangelegenheiten
Vertretung vor Behörden
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Innerhalb dieser Aufgabenkreise hat der Betreuer für das Wohl
des Betreuten zu sorgen, z.B. Anträge zu stellen oder Finanzen zu verwalten.
Betreuung nach dem Betreuungsgesetz bedeutet rechtliche Vertretung des zu
Betreuenden, keine Krankenpflege oder Hilfe im Haushalt.
Wichtig sind "gesunder Menschenverstand" und Lebenserfahrung.
Man sollte keine Berührungsängste gegenüber kranken und behinderten Menschen
haben und bereit sein, mit Behörden zu verhandeln.
Außerdem sollte man über Verantwortungsbewusstsein, Organisationstalent und
Durchsetzungsvermögen verfügen.
Als anerkannter Betreuungsverein des Amtsgerichtsbezirkes
Köpenick beraten wir im Rahmen des Betreuungsrechts Betroffene, Angehörige,
Freunde, Nachbarn, aber auch interessierte Institutionen kostenlos.
Wir führen ehrenamtliche Betreuer in ihre Arbeit ein, beraten und begleiten sie
in ihrer Tätigkeit, organisieren den laufenden Erfahrungsaustausch und bieten
Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen an.
Wenn Sie Interesse haben, eine Betreuung ehrenamtlich zu
führen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder
besuchen Sie uns. Wir geben Ihnen gerne Auskunft.