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Vorsorgen treffen

Ihr Wille zählt – auch in Lebenslagen, in denen Sie diesen nicht mehr selbst äußern können.

Als Betreuungsverein beraten wir neben allen Anliegen zur rechtlichen Betreuung auch Fragen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns.

Telefonnummer 030 / 53 63 73 – 0

Mit einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die sich im Fall fehlender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit rechtsverbindlich um die Belange des Betroffenen kümmern.

Eine Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, wer bzw. wer nicht vom Betreuungsgericht als Betreuer / Betreuerin eingesetzt werden soll.

Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung in Krankheitssituationen. In der Patientenverfügung werden gewünschte Behandlungen bzw. Nichtbehandlungen erklärt.

 

Wir stellen vor:
2 Filme zu Vollmachten und Verfügungen


Der Sozialverband VdK erklärt Ihnen in zwei Filmen kurz und kompakt
die Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Besuchen Sie die beiden Filmbeiträge.


1. Film (Sie werden zum Film des VdK auf YouTube weitergeleitet.):
Was ist eine Vorsorgevollmacht? Was muss man beachten? (mit Untertiteln)




2. Film (Sie werden zum Film des VdK auf YouTube weitergeleitet.):
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung -
in EINFACHER Sprache.




Das neue Erklär-Video 

... des ITB Institut für transkulturelle Betreuung e.V. in 10 verschiedenen Sprachen.


Das Video informiert über die Themen Vorsorgemaßnahmen, Betreuungsverfügung und Betreuungsrecht und ist in Kooperation mit 8 weiteren niedersächsischen Betreuungsvereinen entstanden.


[Mit freundlicher Erlaubnis des ITB Institut für transkulturelle Betreuung e.V dürfen wir an dieser Stelle zum Video verlinken. Vielen Dank.]

 

Wir empfehlen Ihnen folgendes Vorsorgeformular:

Quelle: © 2024 Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Zum Download
Vorsorgevollmacht (Formular online und barrierearm)

Hier dem Link zur Seite "Vorsorgevollmacht" des BMJ folgen ...
Hinweis: Der Link zum Online-Formular befindet sich dort dann ganz unten.