Wir sind dabei:
Wir sind Kooperationspartner von:
Förderung durch:
Die Querschnittsarbeit des
Betreuungsvereins wird von der Senatsverwaltung für Integration,
Arbeit
und Soziales gefördert.
Als Betreuungsverein beraten wir neben allen Anliegen zur rechtlichen Betreuung auch Fragen zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit uns.
Telefonnummer 030 / 53 63 73 – 0 |
Mit einer Vorsorgevollmacht werden eine oder mehrere Personen benannt, die sich im Fall fehlender Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit rechtsverbindlich um die Belange des Betroffenen kümmern.
Eine Betreuungsverfügung ist eine Willensäußerung, wer bzw. wer nicht vom Betreuungsgericht als Betreuer / Betreuerin eingesetzt werden soll.
Eine Patientenverfügung sichert die Selbstbestimmung in Krankheitssituationen. In der Patientenverfügung werden gewünschte Behandlungen bzw. Nichtbehandlungen erklärt.
Wir stellen vor:
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Quelle: © 2023 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Zum Download |
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Vorsorgevollmacht (Formular barrierearm) auf der Webseite des BMJV![]() |